Steindorf plant: Änderung der Einbeziehungssatzung für Hausen-Birkenweg
Die Gemeinde Steindorf hat einen bedeutenden Schritt in der städtebaulichen Planung unternommen. Am 11. Juli 2024 hat der Gemeinderat die erste Änderung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hausen-Birkenweg beschlossen. Diese Entscheidung ist Teil eines umfassenden Verfahrens, das darauf abzielt, die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu regeln und zu fördern.
Die Änderung betrifft insbesondere den südlichen Bereich des Birkenwegs, wo bereits eine Einbeziehungssatzung in Kraft ist. Diese Satzung sichert die städtebauliche Integration und die verträgliche Bebauung des Areals. Die Notwendigkeit zur Anpassung der Satzung ergibt sich aus technischen Anforderungen, die eine Verschiebung der geplanten Randeingrünungen erforderlich machen. Dies wurde von der Eigentümerin der betroffenen Grundstücke beantragt.
Details zur Änderung der Satzung
Die geplante Änderung wird als erste Änderung der Einbeziehungssatzung „OT Hausen – Birkenweg“ bezeichnet. Das Verfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches, was bedeutet, dass keine umfassende Umweltprüfung notwendig ist. Dies vereinfacht den Prozess und beschleunigt die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde sieht das betroffene Grundstück bereits als „Dorfgebiet“ vor. Die geplante bauliche Erweiterung wird durch die Einbeziehungssatzung rechtlich abgesichert, was bedeutet, dass die neuen Bauvorhaben den bestehenden Strukturen angepasst werden müssen. Dies umfasst Vorgaben zur maximalen Gebäudehöhe und zur Gestaltung, um eine harmonische Integration in die Umgebung zu gewährleisten.
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über bereits bestehende Zufahrten, die sowohl in die Dorfstraße als auch in den Birkenweg münden. Die notwendigen Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser und Strom sind ebenfalls vorhanden, was die bauliche Entwicklung erleichtert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Planung ist der Naturschutz. Die Gemeinde hat sich verpflichtet, die Auswirkungen der baulichen Entwicklung auf die Natur zu minimieren. Es sind Maßnahmen zur Eingriffskompensation vorgesehen, um die ökologischen Belange zu berücksichtigen. Dies umfasst die Entwicklung von Ausgleichsflächen, die zur Verbesserung der Biodiversität beitragen sollen.
Die Änderung der Einbeziehungssatzung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten. Die Gemeinde Steindorf zeigt damit ihr Engagement für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die sowohl den Bedürfnissen der Bewohner als auch den Anforderungen des Naturschutzes gerecht wird.