Zählerstände ablesen: So funktioniert die Erfassung in Ihrer Gemeinde
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Die Ablesung erfolgt über Ortsbevollmächtigte oder durch Selbstablesung per Brief. Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Wohnort.
Zählerablesung durch Ortsbevollmächtigte
In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese kontaktieren die Haushalte zwischen 21. Dezember und 20. Januar. Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann diesen dem Ortsbevollmächtigten direkt an der Haustür oder telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen. Die OBVs können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Bei Zweifeln an der Befugnis der Ableser können sich Kunden unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.
Selbstablesung per Brief
In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte informiert LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief und bittet um eine Selbstablesung. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert. Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.
Stromlieferanten und Zählerstand
Der Stromlieferant, von dem die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Es kann jedoch vorkommen, dass die Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.
Weitere Informationen sind auf der Webseite von LVN verfügbar.