Neue Grundsteuer in Ried: Was Grundstückseigentümer wissen müssen
Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern hat wichtige Änderungen zur Grundsteuerreform bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie der Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festgestellt werden. Diese Änderungen betreffen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Gemeinde Ried.
Berechnung der Grundsteuer
Die Gemeinde Ried berechnet die Grundsteuer auf Basis dieser neuen Grundlagen. Der eigene Hebesatz spielt dabei eine entscheidende Rolle. Für die Grundsteuer A liegt dieser bei 460 v.H. und für die Grundsteuer B bei 230 v.H. Diese Sätze bestimmen die Höhe der Steuer, die ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist.
Grundsteuerbescheid
Mit dem Grundsteuerbescheid vom 11. November 2024 setzt die Gemeinde Ried die Grundsteuerreform um. Der Bescheid wird demnächst zugestellt. Die durch die Finanzämter ermittelten Messbeträge werden auf den 1. Januar 2025 festgesetzt. Dabei kommen die beschlossenen Hebesätze zur Anwendung.
Die neuen Berechnungsgrundlagen stammen von den Finanzämtern. Bei Fragen zu Ihrem Messbetrag sollten sich die Betroffenen an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Gemeinde Ried hat die Grundsteuer auf dieser Grundlage berechnet. Die „neue“ Grundsteuer ist somit erstmalig ab 2025 zu zahlen.