Friedberg ruft zur Pflege von Hecken und Bäumen auf: Sicherheit geht vor!

Die Stadt Friedberg informiert über den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen im Stadtgebiet. Überhängender Bewuchs kann zu Problemen führen. Fußgänger und Radfahrer müssen oft auf die Straße ausweichen. Auch Müllfahrzeuge und der Winterdienst sind betroffen. Bei Noteinsätzen kann das sogar lebensbedrohlich werden. Feuerwehr und Rettungskräfte berichten von Anfahrtsverzögerungen.

Aufruf zur Mitwirkung

Die Stadt fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihrer Pflicht nachzukommen. Diese Pflicht ist im Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) geregelt. Grundstücke sollten überprüft und der Bewuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Bei umfangreichen Rückschnitten ist dies zwischen Oktober und Februar zu erledigen, um die Brut- und Vogelschutzzeit zu beachten. Es ist wichtig, dass an Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,5 Metern Höhe und an Straßen von 4,5 Metern Höhe eingehalten wird.

Überprüfung durch die Stadt

Ab dem Frühjahr 2025 wird die Stadt die Situation vor Ort überprüfen. Grundstückseigentümer werden gegebenenfalls angeschrieben und zum Rückschnitt aufgefordert. Versäumnisse können mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stadt behoben werden.

Tipps für das Anpflanzen

Bereits beim Anpflanzen sollten gewisse Grundregeln beachtet werden. So können spätere schädigende Schnitte vermieden werden. Weitere Informationen dazu sind in der Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Rund um die Gartengrenze“ zu finden.

Die Stadt Friedberg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die den Rückschnitt des überhängenden Grünbewuchses ordnungsgemäß durchführen.

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