Anlieferungszeiten für Gehölzschnitt am Bauhof Lautlingen bekannt gegeben

Die Stadtverwaltung Lautlingen hat die Öffnungszeiten für die Gehölzschnitt-Sammelstelle bekannt gegeben, die beim Bauhof eingerichtet ist. Diese Sammelstelle bietet den Bürgern die Möglichkeit, ihre Gartenabfälle, insbesondere Hecken- und Baumschnitt, umweltgerecht zu entsorgen. Die ersten Termine stehen nun fest und sind für die kommenden Wochen angesetzt.

Die Sammelstelle wird an mehreren Tagen geöffnet sein. Am Freitag, den 20. September 2024, können die Bürger von 14 bis 16 Uhr ihre Abfälle abgeben. Am Samstag, den 21. September 2024, ist die Annahme von 10 bis 12 Uhr möglich. Weitere Termine folgen in den nächsten Wochen, wobei die genauen Zeiten für den 4. und 5. Oktober sowie den 18. und 19. Oktober ebenfalls bereits festgelegt wurden.

Details zur Abgabe von Gehölzschnitt

Das Betriebsamt hat klare Richtlinien für die Abgabe von Gehölzschnitt aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur bestimmte Arten von Gartenabfällen angenommen werden. Dazu zählen sperrige Hecken- und Baumschnitte sowie Reisig, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen. Das bedeutet, dass die Abgabe im Kofferraum eines Autos oder in einem kleinen Anhänger bis maximal 2 Kubikmeter erfolgen darf.

Wichtig ist, dass die Anlieferung von kleinteiligem Schnittgut ohne Astanteile sowie anderen Abfällen nicht gestattet ist. Dies soll sicherstellen, dass die Sammelstelle effizient und umweltfreundlich betrieben werden kann. Für Bürger, die während der Öffnungszeiten nicht zur Sammelstelle kommen können, gibt es alternative Möglichkeiten zur Abgabe von Gehölzschnitt.

So können die Bürger auch auf der Bodenaushubdeponie Schönbuch in Albstadt-Tailfingen ihre Gartenabfälle abgeben. Dort gelten die gleichen Annahmebedingungen wie beim Bauhof Lautlingen. Zudem besteht die Möglichkeit, im Wertstoffzentrum in Albstadt-Truchtelfingen während der regulären Öffnungszeiten holziges Grüngut sowie Rasenschnitt zu entsorgen.

Die Stadtverwaltung betont, dass die Ablagerung anderer Abfälle als Gehölzschnitt strengstens verboten ist. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und die Abfallwirtschaft in der Region zu optimieren.

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