Neue Regeln für Hausbesitzer: Was das Gebäudeenergiegesetz 2024 bedeutet
Seit Januar 2024 gelten neue Regelungen, die Hausbesitzer kennen sollten. Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2026/2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die den Eigentümern mit dem GEG auferlegt werden.
Welche Verstöße kann es geben?
Eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe ist verpflichtend. Sie müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Das gilt jedoch nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Die Betriebsprüfung muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Optimierungsmaßnahmen, falls nötig, müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Die Überprüfung einer Heizungsanlage muss ebenfalls erfolgen. Dabei hängen die Fristen davon ab, ob die Heizung vor oder nach 2009 eingebaut wurde. Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Bis spätestens Ende 2044 dürfen sie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die Geschossdecke muss gedämmt sein. Es dürfen keine umweltschädlichen Heizungsanlagen mehr genutzt werden. Rohrleitungen und Armaturen müssen gedämmt sein. Zuvor wurden diese Punkte in der Bußgeldvorschrift nicht explizit aufgezählt.
Neue Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen
Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollte so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt. Auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr von zehn Grad Celsius eingehalten wird. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden.
Verbot von Öl- und Gasheizungen
Der bekannteste Beschluss der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026/2028. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen. Das Gesetz verbietet den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31. Dezember 2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen sind bis zu diesem Zeitpunkt gestattet. Wird jedoch seit Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude.
Mieterhöhung durch Wärmepumpen
Was Mieter in diesem Zusammenhang wissen sollten: Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme. Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt.