Heute ist der 19.10.2026, und während wir in Tübingen durch die malerischen Gassen schlendern, kommt das Thema Wohngeld ins Gespräch. Ein Thema, das für viele Haushalte von großer Bedeutung ist. Denn Wohngeld ist mehr als nur ein bürokratisches Wort. Es ist ein Zuschuss, der für viele Menschen das Wohnen überhaupt erst möglich macht. Für die einkommensschwachen Haushalte in unserer schönen Stadt ist Wohngeld ein kleiner Lichtblick, der hilft, die Kosten des selbst genutzten Wohnraums zu stemmen.

Das Wohngeld hat in letzter Zeit einige Veränderungen erfahren. Seit dem 1. Januar 2023 wurde es durch das Wohngeld-Plus-Gesetz erhöht, und das ist eine gute Nachricht für viele. Die Berechtigten haben durch das Wohngeldgesetz (WoGG) einen Rechtsanspruch auf Unterstützung, was bedeutet, dass niemand in Tübingen im Regen stehen gelassen wird. Egal ob Mietzuschuss für die Mieter oder Lastenzuschuss für die Eigentümer – hier wird geholfen!

Wie funktioniert das Ganze?

Die Wohngeldbehörde des Landratsamts Tübingen kümmert sich um die Anträge, abgesehen von den Städten Tübingen, Rottenburg und Mössingen, die ihre eigenen Wohngeldbehörden haben. Wenn du also in den genannten Städten wohnst, musst du dich direkt an die jeweiligen Stellen wenden. Aber keine Panik, an die Wohngeldbehörde des Landratsamts kannst du deinen Antrag auch bequem über die Gemeindeverwaltung schicken. Einfach die aktuelle Meldebestätigung beilegen und schon kann es losgehen!

Aber Achtung! Wegen des hohen Antragsaufkommens sind die telefonischen Erreichbarkeiten momentan etwas eingeschränkt. Die Sachbearbeiterinnen sind donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Wenn du also Fragen hast oder einen Antrag stellen möchtest, ist es sinnvoll, die Sprechzeiten im Hinterkopf zu behalten. Und denk dran: Anträge und Unterlagen können elektronisch über Service-BW eingereicht werden oder einfach per Post an die Landratsamt Tübingen geschickt werden. Der Abgabeort ist im 3. Stock, Raum A3 37.

Besondere Regelungen für Rentner

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Grundrente, die seit dem 1. Januar 2021 existiert. Wenn du Rentnerin oder Rentner bist und mindestens 33 Jahre in einem Alterssicherungssystem gearbeitet hast, hast du Anspruch auf einen Grundrentenfreibetrag. Das klingt kompliziert, ist aber ganz klar: Er sorgt dafür, dass Rentenerhöhungen nicht automatisch zu weniger Wohngeld führen. Das ist wichtig, denn viele Rentner könnten dadurch erstmals einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Wer hätte gedacht, dass die Zahlen so entscheidend sein können?

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht das Ganze: Eine Floristin, die 37 Jahre gearbeitet hat – bei einem Einkommen von 65 % des Durchschnittslohns – erhält eine Rente von rund 979 Euro, mit Grundrentenzuschlag. Bei der Wohngeldberechnung wird durch den Freibetrag weniger Einkommen angerechnet, was in diesem Fall das Wohngeld von 248 Euro auf 286 Euro erhöht. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der für viele einen großen Unterschied macht.

Wichtige Informationen für die Antragstellung

Doch wie läuft das alles ab? Die Wohngeldbehörde benötigt einige Nachweise, etwa den Mietvertrag oder Lohnabrechnungen – aber bitte nur als Kopien! Originale werden nämlich nicht zurückgesendet. Wer umfangreichere Fragen hat, sollte sich unbedingt einen Termin per E-Mail sichern. Und falls du am Montag, den 19. Oktober 2026, Fragen hast, sei gewarnt: Die gesamte Sozialabteilung ist wegen einer dienstlichen Veranstaltung nur eingeschränkt erreichbar.

Für dringende Anliegen gibt es im Landratsamt Tübingen eine Not-Anlaufstelle in Büro A2 03. Es ist also nicht alles verloren, auch wenn die Zeiten manchmal etwas chaotisch sind. Und für alle, die sich online informieren wollen, stehen zahlreiche Dienste zur Verfügung, wie der Antrag auf Mietzuschuss oder die Anleitung zur BundID-Registrierung.

Zusätzlich gibt es Informationen zu den gestiegenen Heiz- und Nebenkosten, die viele von uns betreffen. Wer Kinder hat, kann zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen. Ein Rundumschutz für viele Lebenslagen – das gibt einem das Gefühl, dass man nicht allein gelassen wird.

Der Kontakt zur Wohngeldstelle ist ganz einfach: Du erreichst sie unter wohngeld@kreis-tuebingen.de oder telefonisch unter 07071 207-6162. Die allgemeinen Sprechzeiten sind Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Also, wenn du Unterstützung benötigst, zögere nicht – vielleicht ist heute der perfekte Tag, um deinen Antrag auf Wohngeld zu stellen!