Heute ist der 19.10.2026 und die Dürre hat uns fest im Griff. In vielen Ecken Baden-Württembergs, und natürlich auch hier im schönen Landkreis Sigmaringen, zeigen sich die Auswirkungen der Trockenheit. Die Landwirtschaft leidet, das ist unübersehbar. Besonders die Futterbaubetriebe haben mit einem dramatischen Futtermangel zu kämpfen. Doch es gibt Hoffnung: Das Land Baden-Württemberg hat das Hilfsprogramm „Futtermittelhilfe 2026“ ins Leben gerufen, um betroffenen Betrieben unter die Arme zu greifen.

Die Unterstützung zielt darauf ab, die Mehrkosten für den Zukauf von Grobfutter, das für Raufutterfresser benötigt wird, zu decken. Auch die Transportkosten werden teilweise übernommen. Anträge können zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November 2026 eingereicht werden. Wer jetzt denkt, der erste kommt, malt zuerst, liegt falsch: Die Bewilligung erfolgt nicht nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Das gibt den Betrieben die Möglichkeit, die Antragsfrist in Ruhe auszuschöpfen.

Wer kann sich bewerben?

Die Tür für die Antragstellung steht weit offen – zumindest für landwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Egal, ob klein oder groß, wichtig ist vor allem, dass sie Raufutterfresser halten und durch die Dürre einen Ertragsverlust von mehr als 30 Prozent auf ihren Futteranbauflächen erlitten haben. Aber es gibt auch Ausschlüsse: Unternehmen, die mehr als 25 Prozent öffentliche Kapitalbeteiligungen haben oder nicht erfüllte EU-Rückforderungsanordnungen wegen unzulässiger Beihilfen auf dem Tisch liegen haben, sind nicht antragsberechtigt. Und auch regelmäßig anfallende Grobfutterzukäufe sind nicht förderfähig – das geht nicht!

Die genaue Höhe der Förderungen ist in einem Rahmen von 2.500 bis 100.000 Euro angesiedelt. Die Finanzhilfe beträgt bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Nettokosten, aber hier ist Vorsicht geboten: Wenn mehr als 50 Prozent der Futterbauflächen mit Silomais bewirtschaftet werden und diese Flächen nicht gegen Hagel versichert sind, wird der Zuschuss um 50 Prozent gekürzt. Immerhin – der Ausgleich wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Erleichterung in schweren Zeiten.

Die Antragsstellung im Detail

Um die Anträge zu stellen, stehen Antragsformular, Excel-Anwendung und Merkblätter ab heute zur Verfügung. Der Weg dorthin führt über die Webseite des Landwirtschaftsministeriums oder direkt zur zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB). Wichtig: Belege für Zukäufe, die nach dem 30. November 2026 getätigt werden, können bis zum 31. Januar 2027 nachgereicht werden. Hierbei muss man allerdings darauf achten, dass alles ordentlich dokumentiert ist – Rechnungen, Überweisungsbelege, Angaben zu Verkäufer und Futterart, das volle Programm!

Die Situation ist ernst. Die anhaltende Trockenheit belastet nicht nur die Betriebe, sondern hat auch weitreichende Folgen für die gesamte Region. Abgesehen von der Futtermittelhilfe gibt es auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie das Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank, das zinsgünstige Darlehen bereitstellt – ganz unbürokratisch und schnell. Und auch steuerliche Erleichterungen stehen auf der Agenda, um den Betrieben etwas Luft zu verschaffen.

Wenn wir einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen werfen, wird klar, dass die Landwirtschaft in Baden-Württemberg – und besonders hier in Sigmaringen – vor großen Hürden steht. Aber mit dem richtigen Support, einem starken Zusammenhalt und dem Willen, gemeinsam durch diese Krise zu gehen, können wir die Herausforderungen meistern. Gerade jetzt ist es wichtig, dass alle Beteiligten die Möglichkeiten nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen! Das Wohl der Betriebe und die Zukunft unserer Region hängen davon ab.