Heute ist der 21.10.2026 und wir werfen einen Blick auf ein Thema, das viele Autofahrer im Rems-Murr-Kreis bewegt: das Wunschkennzeichen. Es gibt nichts Schöneres, als sein Fahrzeug mit einer ganz persönlichen Note zu versehen. Ob das Namenskürzel, das Firmenkürzel oder vielleicht ein bedeutendes Datum – die Möglichkeiten sind vielfältig und für viele ist das Wunschkennzeichen mehr als nur eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Es ist eine Art von Individualität auf Rädern!

Das Beantragen eines Wunschkennzeichens ist relativ unkompliziert. Sie können es gegen eine Gebühr beantragen oder sogar vorab reservieren. Wer ein abgemeldetes Fahrzeug hat, kann die Erkennungsnummer bis zu einem Jahr im gleichen Verwaltungsbezirk reservieren. Falls das Fahrzeug umzieht, ist es ratsam, vorher die Zulassungsbehörde zu kontaktieren, denn die Reservierung verfällt, wenn Sie in einen anderen Bezirk umziehen. Gut zu wissen: Die Zulassungsbehörde ist am Hauptwohnsitz oder Betriebssitz zuständig. Im Rems-Murr-Kreis sind dies die Standorte in Backnang, Schorndorf und Waiblingen.

Die Kosten im Detail

Was kostet der Spaß nun? Ein Wunschkennzeichen schlägt mit einer bundesweit einheitlichen Behördengebühr von 12,80 € zu Buche. Davon entfallen 2,60 € auf die Vorwegzuteilung der Erkennungsnummer und 10,20 € auf den Zuschlag für das Wunschkennzeichen selbst. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Bezirken zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen können, wenn die Zulassungsstelle dies verlangt. Also, ein Blick auf die Preisliste der jeweiligen Behörde kann nicht schaden!

Die Kosten für die geprägten Kennzeichenschilder kommen noch dazu – hier liegt der Preis in der Regel zwischen 10 und 20 € für einen Satz. Und falls Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen oder umschreiben wollen, müssen Sie auch die Zulassungsgebühr einrechnen, die je nach Vorgang unterschiedlich ausfällt. Wenn Sie also alles zusammenrechnen, kann es schnell eine kleine Stange Geld ausmachen, wenn man nicht aufpasst.

Reservierung und Zuteilung

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Reservierung und die endgültige Zuteilung zwei getrennte Schritte sind. Die Reservierung sichert Ihnen eine Kombination für einen bestimmten Zeitraum, aber erst bei der Zulassung gehört das Kennzeichen tatsächlich zu Ihrem Fahrzeug. Und seien Sie vorsichtig: Wenn die Reservierung verfällt, können doppelte Gebühren anfallen, wenn Sie eine neue Reservierung benötigen!

Also, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Wunschkennzeichen zu beantragen, sollten Sie erst reservieren, wenn der Zulassungstermin absehbar ist. Das kann viel Geld und Nerven sparen. Und falls Sie einen Neuwagen kaufen, denken Sie daran, die Lieferzeit mit der Reservierungsfrist abzugleichen.

Ein letzter Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens. Das bedeutet, Sie sollten sich nicht zu sehr in eine bestimmte Kombination verlieben, bevor Sie nicht geprüft haben, ob sie auch verfügbar ist. Wer weiß, vielleicht steht Ihnen bald ein ganz persönliches Kennzeichen bevor, das Ihr Auto zu einem echten Unikat macht!