Frist für Schülerbeförderungskosten endet bald: Jetzt Antrag stellen!

Die Gemeinde Aitrach informiert über wichtige Fristen zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2023/2024. Eltern, deren Kinder außerhalb von Baden-Württemberg zur Schule gehen, sollten sich beeilen, denn die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 15. Oktober 2024. Diese Regelung betrifft die Kosten für die Monate September, Oktober und November 2023.

Ein bedeutender Punkt ist die Einführung des Deutschlandtickets Jugend Baden-Württemberg, das im Dezember 2023 in Kraft tritt. Mit diesem neuen Ticketmodell wird die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten nicht mehr notwendig sein, da die monatlichen Kosten unter dem Eigenanteil liegen. Das bedeutet, dass viele Familien von dieser neuen Regelung profitieren werden.

Wichtige Informationen zur Antragstellung

Um die Erstattung zu erhalten, müssen alle erforderlichen Unterlagen bis zum Stichtag beim Bürgermeisteramt Aitrach eingereicht werden. Dazu gehören der rosa Erstattungsantrag, ein Zahlungsnachweis für die genannten Monate sowie eine Schulbescheinigung für das vergangene Schuljahr. Falls vorhanden, sollte auch ein Befreiungsantrag beigefügt werden.

Für Eltern, die Fragen zu diesem Prozess haben oder Unterstützung benötigen, steht Frau Kulovitsch unter der Telefonnummer 9800-17 zur Verfügung. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente rechtzeitig eingereicht werden.

Die Gemeinde Aitrach legt großen Wert darauf, dass alle betroffenen Familien die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Daher ist es wichtig, die Fristen und Anforderungen genau zu beachten, um von den finanziellen Erstattungen profitieren zu können.

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