Bebauungsplan für Affalterbach: Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme

Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat am 26. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“ gebilligt. Der Beschluss sieht vor, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans, der sowohl zeichnerische Festsetzungen als auch einen Textteil umfasst. Die Begründung dazu stammt ebenfalls vom 26. September 2024. Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und der Textteil werden in der Zeit vom 18. Oktober 2024 bis 18. November 2024, jeweils einschließlich, während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Zimmer 2.11, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, abgegeben werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift der Verfasserin oder des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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