FFH-Kartierungen 2024: Artenvielfalt im Fokus unserer Gemeinden

Im Gemeindeverwaltungsverband finden von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und Pflanzen statt. Diese Untersuchungen sind nicht flächendeckend. Stattdessen konzentrieren sich die Kartierungen auf wenige Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinden.

Ziel der Kartierungen

Langfristig soll die Qualität von Lebensräumen erfasst werden. Auch das Vorkommen und die Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten stehen im Fokus. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Datenschutz und Vorgehensweise

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet nicht statt. Bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zudem werden keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.

Die Kartierenden, die als Beauftragte der LUBW tätig sind, dürfen Grundstücke ohne vorherige Anmeldung betreten. Dies ist im § 52 Naturschutzgesetz geregelt. Sie betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung führen sie im Gelände mit sich und können sie auf Nachfrage vorzeigen.

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