Selbstablesung der Wasserzähler: Fristen und Rückgabemöglichkeiten im Überblick
In Abstatt stehen wichtige Informationen zur Selbstablesung der Wasserzähler an. Ab Anfang Oktober erhalten die betroffenen Haushalte ein Schreiben, das eine Ablesekarte enthält. Diese Karte ist entscheidend, um die Zählerstände korrekt zu erfassen und eine präzise Jahresrechnung zu gewährleisten.
Die Rückgabe der Ablesekarten kann auf verschiedene Arten erfolgen, was den Haushalten Flexibilität bietet. Hier sind die Optionen, die zur Verfügung stehen:
Optionen zur Rückgabe der Ablesekarten
- Online über das Ableseportal mit einem speziellen Buchungszeichen und Zugangscode, die im persönlichen Anschreiben zu finden sind.
- Per QR-Code, der ebenfalls im Anschreiben enthalten ist.
- Durch den Versand per Post an das Servicecenter Jahresablesung in Saarbrücken.
- Per E-Mail an die Adresse steueramt@abstatt.de.
- Persönlich im Rathaus, wo eine Box für die Ablesekarten im Foyer bereitsteht oder der Briefkasten draußen genutzt werden kann. Bei Fragen steht das Büro B01 zur Verfügung.
Die einfachste und umweltfreundlichste Methode ist die Online-Eingabe. Ab dem 02.10.2024 können die Zählerstände über das Ableseportal der Gemeinde unter www.ablesen.de/abstatt eingegeben werden. Alle übermittelten Daten sind selbstverständlich sicher und werden verschlüsselt übertragen. Es ist wichtig, die Rückmeldefrist bis zum 22.10.2024 einzuhalten, da sonst der Wasserverbrauch geschätzt wird, basierend auf dem Vorjahresverbrauch.
Wie im Vorjahr wird die Selbstablesung der Wasserzähler in Zusammenarbeit mit der Firma co.met GmbH aus Saarbrücken durchgeführt. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich die Bürgerinnen und Bürger an Frau Gans von der Gemeindeverwaltung wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 677-35 oder per E-Mail unter steueramt@abstatt.de erreichbar.