Führerschein-Umtausch: Fristen und wichtige Infos für Göppinger Bürger

In einer wichtigen Entscheidung hat der Bundesrat am 15. Februar 2021 den schrittweisen Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser Schritt ist notwendig, um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden. Ziel ist es, ein einheitliches Design für alle Führerscheine innerhalb der EU zu schaffen, um die Sicherheit gegen Fälschungen zu erhöhen.

Für alle, die nach 1971 geboren sind, gibt es eine Frist bis zum 19. Januar 2025, um ihren alten rosa Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein einzutauschen, sofern sie noch keinen Scheckkartenführerschein beantragt haben. Die Umtauschprozedur ist einfach: Bürger können im Bürgerbüro oder direkt beim Landratsamt Göppingen ihren Antrag stellen. Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiger Ausweis und der alte Führerschein. Es ist wichtig zu betonen, dass die Fahrerlaubnis selbst unverändert bleibt. Für die meisten Fahrer sind keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen erforderlich, außer für bestimmte Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen.

Fristen für den Umtausch

Der neu ausgestellte Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden, um das Lichtbild und die persönlichen Daten zu aktualisieren. Die genauen Fristen für den Umtausch sind in den folgenden Tabellen aufgeführt:

Geburtsjahr des Fahrzeuginhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1971 oder später 19.01.2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2021 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Besonders wichtig ist, dass alle, die vor 1953 geboren sind, ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der genannten Fristen wird der alte Führerschein ungültig.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro und muss persönlich bezahlt werden. Im Bürgerbüro fallen zusätzlich 5 Euro an. Bei Fragen können sich Bürger direkt an ihr Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07161/3093-12 wenden.

Ihr Bürgerbüro

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