Heute ist der 19.10.2026, und während die Blätter langsam von den Bäumen fallen und die Tage kürzer werden, gibt es im Bodenseekreis etwas, das Licht ins Dunkel bringt. Baden-Württemberg hat auch für das Jahr 2027 seine Fördermaßnahmen für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege sowie Landeskultur angekündigt. Ein echter Lichtblick für alle, die sich für die Natur engagieren! Wenn Sie ein Projekt planen, das einen positiven Einfluss auf unsere Umgebung hat, sollten Sie sich die Frist bis zum 15. November 2026 im Kalender markieren. Bis dahin können Förderanträge bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt eingereicht werden.

Was genau ist denn förderfähig? Nun, das Spektrum reicht von Projekten in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten über Naturdenkmale bis hin zu Gewässerrandstreifen und speziellen Artenschutzprojekten. Wer sich also für den Erhalt unserer schönen Natur stark macht, hat hier die Möglichkeit, mit einem Förderantrag aktiv zu werden.

Förderfähige Maßnahmen und Antragsberechtigte

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang und vielfältig. Von Amphibienschutz über die Anpflanzung von Feldgehölzen bis hin zur Renaturierung von Fließgewässern – hier gibt es zahlreiche Ansätze, die nicht nur ökologisch wertvoll sind, sondern auch die Biodiversität in unserer Region fördern. Wer sich fragt, ob sein Projekt förderfähig ist, der kann sich auf die naturschutzfachliche Relevanz berufen. Das bedeutet, dass Projekte, die bereits aus einer bestehenden Verpflichtung hervorgehen, nicht gefördert werden können. Auch doppelte Förderungen sind tabu.

Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Vereine, Verbände, Privatpersonen und andere Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften. Das ist doch eine tolle Chance für jeden, der sich für den Naturschutz einsetzen möchte!

Die Landschaftspflegerichtlinie – Ein starkes Fundament

Ein zentraler Baustein für diese Förderungen ist die Landschaftspflegerichtlinie (LPR), die vom baden-württembergischen Umweltministerium ins Leben gerufen wurde. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutz, Landschaftspflege und Landeskultur. Die Richtlinie wurde zuletzt 2024 angepasst – und das aus gutem Grund. Die gestiegenen Betriebskosten haben zu einer Anhebung der Fördersätze im Vertragsnaturschutz geführt. Damit wird nicht nur die Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert, sondern auch die wirtschaftliche Unterstützung der Landwirte, die sich für den Naturschutz einsetzen.

Die LPR zielt darauf ab, Lebensräume zu schützen, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und die Kulturlandschaft durch nachhaltige Bewirtschaftung weiterzuentwickeln. In der Praxis zeigt sich, dass auch Herdenschutzmaßnahmen gegen Wölfe Teil dieser umfassenden Strategie sind. Das ist besonders wichtig, denn die Rückkehr der Wölfe bringt Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich.

Beratung und Unterstützung

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Antrag am besten aufsetzen oder welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen, steht das Umweltschutzamt des Bodenseekreises gerne zur Verfügung. Die freundlichen Berater sind unter den Telefonnummern 07541 204-5466 oder 07541 204-5261 erreichbar. Für die Antragstellung ist Elke Piehlmaier Ihre Ansprechpartnerin. Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unsicherheiten um Rat zu fragen – schließlich geht es um unsere gemeinsame Natur!

Und nicht zu vergessen: Die Fördermöglichkeiten sind nicht nur auf den Bodenseekreis beschränkt. Die Landschaftserhaltungsverbände bieten ebenfalls wertvolle Informationen und Beratungen an. Also, liebe Naturfreunde, nutzen Sie die Chance, aktiv zu werden und unsere Landschaft zu schützen und zu erhalten. Auf die Plätze, fertig, Antrag!