Illegale Müllentsorgung im Alb-Donau-Kreis: Bußgelder drohen!

Immer wieder kommt es in den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis zu Fällen von illegaler Abfallentsorgung. Hausmüll und Sperrmüll werden unerlaubt im Wald abgelagert. Glas und Altkleider landen neben den Containern, wenn diese voll sind. Auch weiterer Müll wird an den Containerstandorten abgestellt. Für die Beseitigung muss die Allgemeinheit aufkommen.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Diese Handlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden. Müll darf nur an den Stellen entsorgt werden, die dafür offiziell vorgesehen sind. Dazu zählen die Entsorgungsangebote der Kreise, Städte und Gemeinden sowie die zuständigen Privatunternehmen. Es ist nicht erlaubt, Abfall auf dem privaten Grundstück zu lagern oder ihn selbst zu verbrennen. Auch das Abstellen von Glasflaschen, Altkleidern und Altpapier neben den Containern ist verboten. Das Wegwerfen von Verpackungsmaterial oder Zigarettenresten auf der Straße zählt ebenfalls zur illegalen Müllentsorgung.

Aktuelle Bußgeldhöhen

Die Bußgelder für illegale Abfallentsorgung variieren je nach Art des Abfalls. Hier sind die aktuellen Bußgeldhöhen:

  • Hausmüll unbedeutender Art (Zigarettenkippe, Pappbecher usw.): 50 – 250 Euro
  • Hausmüll (über 2 kg bzw. 2 Liter): 100 – 800 Euro
  • Sperrmüll (Einzelstücke kleineren Umfangs z.B. Bilderrahmen, Stuhl usw.): 100 – 500 Euro
  • Sperrmüll (Einzelstücke größeren Umfangs z.B. Kommode, Matratze usw.): 200 – 800 Euro
  • Sperrmüll (über 1 m³): 800 – 2.500 Euro
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte: 50 – 2.500 Euro

Hinweise zur Meldung

Wer Fälle von illegaler Abfallentsorgung beobachtet, kann diese bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis melden. Wichtige Angaben sind der Verursacher, die Tatzeit und der Tatort sowie Beweismittel wie Bilder und andere Nachweise.

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